Bremer Autor*innenstipendium 2024
Bremen ist seit Oktober 2023 UNESCO Creative City of Literature – nicht zuletzt auch deshalb wurde der Hansestadt diese Ehre zuteil, weil es hier eine beeindruckend vielfältige und lebendige Autor*innenszene gibt.
Zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor*innen vergibt der Senator für Kultur 2024 sechs Stipendien an Schriftsteller*innen, die ihren Wohnsitz in Bremen/Bremerhaven oder dem angrenzenden Umland haben. Sollte kein Bremer Wohnsitz vorliegen, ist im CV ein deutlicher professioneller Wirkungsschwerpunkt in der Hansestadt vorzuweisen (d.h. durch ein konstant großes Engagement bei der aktiven Gestaltung der unterschiedlichen Angebote des Bremer Literaturbetriebs wie z.B. regelmäßige Teilnahme an Schreibworkshops und/oder Organisation von literarischen Events und Angeboten in Bremen etc.). Die Organisation der Ausschreibung und Vergabe liegt erneut beim Bremer Literaturkontor.
Es werden insgesamt drei Nachwuchs- und drei Projektstipendien vergeben; wobei mindestens ein Nachwuchs- oder ein Projektstipendium an ein Kinder- bzw. Jugendbuchprojekt verliehen wird, um die starke Präsenz von Kinder- und Jugendbuchautor*innen in Bremen zu würdigen und weiter zu fördern.
Bewerbungsverfahren, -modalitäten und -kriterien
Es werden zwei unterschiedliche Stipendientypen ausgeschrieben: Vergeben werden
- 1) zum einen drei Nachwuchsstipendien zu 4.000,- Euro, plus Mentoring-Programm (s.u.), die sich an Autor*innen im Alter von unter 40 Jahren richten.
- 2) Zum anderen werden drei Projektstipendien zu 5.000,- Euro vergeben, die sich an bereits professionell arbeitende Autor*innen richten, die an einem aktuellen Buchprojekt arbeiten.
Beide Stipendienarten sollen weniger zur Deckung der Lebenshaltungskosten dienen, als vielmehr bereits begonnene deutschsprachige literarische Arbeiten fertigzustellen und Autor*innen zu fördern, deren Arbeit eine hohe literarische Befähigung erkennen lässt.
1) Kriterien für das Nachwuchsstipendium
Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Wiederholte Bewerbungen sind möglich, allerdings nicht für Buchprojekte, die bereits mit einem Autor*innenstipendium in der Vergangenheit ausgezeichnet worden sind. Die Bewerber*innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 40 Jahre sein.
Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und einem Exposé, die den Juror*innen anonym vorgelegt werden.
Erwartet werden (1) Textproben von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt), (2) ein Exposé im Umfang von ein bis zwei Seiten, in dem das Projekt präzise beschrieben werden soll (siehe Hinweis zum Exposé unten), und (3) eine bio-bibliografische Übersicht mit Namen, Adresse und Telefonnummer sowie Kennwort (s.u.).
Da das Auswahlverfahren der Nachwuchsstipendien anonym erfolgt und ausschließlich Textprobe und Exposé an die Jury weitergeleitet werden, dürfen diese beiden Dokumente nicht mit dem Namen des/der Bewerber*in versehen werden, sondern müssen stattdessen mit einem Kennwort gekennzeichnet werden!
Alle Unterlagen bitte in einer E-Mail mit PDF-Anhängen an:
autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de
Betreff: Nachwuchsstipendium
Bitte dabei folgende Aufteilung beachten:
1) ein PDF mit Textprobe und Exposé (das Kennwort bitte als Dateinamen nutzen)
2) ein PDF mit der bio-bibliografischen Übersicht inklusive Kontaktdaten und Kennwort, damit Textprobe und Exposé später zugeordnet werden können (bitte Vor- und Nachnamen als Dateinamen nutzen)
Das Mentoring-Programm: Zusätzlich zu den 4.000 Euro Preisgeld ist das Nachwuchsstipendium mit einem Mentoring-Programm verknüpft. Zur Weiterentwicklung des ausgezeichneten Textes wird den drei Stipendiaten jeweils ein*e Autor*in zur Seite gestellt. Stattfinden wird das Mentoring im Rahmen von drei Werkstatttagen (verteilt auf sechs Monate), in denen der Text bzw. das ausgezeichnete Gesamtprojekt intensiv besprochen, weiterentwickelt und im Idealfall zu einem Manuskript verarbeitet wird, mit dem sich der/die Stipendiat*in bei Agenturen und/oder Verlagen bewerben kann.
2) Kriterien für das Projektstipendium
Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Bewerben können sich Autor*innen, die mindestens eine eigene Buchpublikation in einem unabhängigen Verlag (ausgeschlossen sind Zuschussverlage, BOD, Selfpublishing und E-Books) oder Veröffentlichungen in einschlägigen Literaturzeitschriften oder Anthologien vorweisen können. Die Bewerber*innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bewerbungen mit dem Projekt, für das schon einmal das Autor*innenstipendium gewährt worden ist, sind ausgeschlossen.
Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und dem Exposé.
Erwartet werden (1) Textproben aus dem aktuellen Projekt von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt) sowie (2) eine 10 Norm- bzw. Buchseiten umfassende Leseprobe aus bereits veröffentlichten Büchern/Zeitschriften, damit sich die Jury einen Einblick in die bisherige literarische Arbeit verschaffen kann. Zudem (3) eine bio-bibliografische Übersicht sowie (4) ein Exposé im Umfang von jeweils ein bis zwei Seiten. Hierin soll das Projekt prägnant beschrieben werden, in dessen Zusammenhang der eingereichte Text steht (siehe Hinweis unten).
Alle Unterlagen bitte per E-Mail als PDF-Anhang an:
autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de
Betreff: Projektstipendium
Da über die Vergabe dieses Stipendiums nicht in einem anonymisierten Verfahren entschieden wird, bitte alle Unterlagen in einer einzigen PDF zusammenfassen und anhängen.
Allgemeine Hinweise zu beiden Stipendien
Autor*innen können sich jeweils nur auf eines der beiden Stipendien bewerben. Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen.
Neben den Stipendien, die der Senator für Kultur vergibt, bietet die Bremer Landesvertretung in Berlin mindestens zwei der Stipendiat*innen zudem die Möglichkeit eines Arbeitsaufenthalts von bis zu vier Wochen in einem Appartement der Bremer Landesvertretung in Berlin. Darüber hinaus stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord den Stipendiat*innen Freipässe für die Frankfurter Buchmesse 2025 zur Verfügung.
Hinweis zum Exposé: Das Exposé sollte neben dem Inhalt (wie Figurenkonstellation, Zeit und Ort der Handlung etc.) auch die Erzählperspektive des Textes und das ästhetisch-poetologische Vorhaben kurz und prägnant erläutern. Zudem sollte der Text sowohl thematisch als auch in ein literarisches Umfeld (z.B. Genre: Roman, literarischer Essay, Gedichtband etc.) eingeordnet und der voraussichtliche Seitenumfang angegeben werden.
Einsendeschluss für beide Stipendien ist der 15. September 2024!
Hinweis zur digitalen Bewerbung: Wie bereits in den vergangenen Jahren läuft das Bewerbungsverfahren ausschließlich digital. Bis 2020 umfasste jede Bewerbung (aufgrund der sechsfachen Ausfertigung) mindestens 80 Seiten Papier, was bei ca. 50 Bewerber*innen insgesamt über 4.000 Seiten bedeuteten, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Schredder landeten. Der Umwelt zuliebe haben wir daher komplett auf digital umgestellt. Schicken Sie uns also bitte keine analogen Bewerbungen in Papierform zu und beachten Sie bitte das vorgegebene Dateiformat PDF (also bitte keine Anhänge in den Formaten doc/docx, odt, rtf, txt oder ähnlichem). Sollte Ihnen eine digitale Bewerbung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte das Bremer Literaturkontor.
Die Jury
Zur Jury 2024 gehören Dr. Alexandra Tacke (Leiterin des Referats 12 & Referentin für Literatur beim Senator für Kultur), Annette Freudling (Freie Autorin/Journalistin & Vorstand Bremer Literaturkontor), Axel Stiehler (Geschäftsleitung Buchhandlung Logbuch & Blaukontor), Annika Depping (Redakteurin Literaturmagazin Bremen & Mitarbeiterin virt. Literaturhaus), Jörg Isermeyer (Freier Autor & Stipendiat 2022) und Donka Dimova (Freie Autorin & Stipendiatin 2022).
Die Namen der Stipendiat*innen werden im Herbst 2024 bekanntgegeben. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen – alle Bewerber*innen werden im Anschluss an die Entscheidung per E-Mail darüber informiert, wen die Jury mit den Stipendien auszeichnet.
Die ausgezeichneten Stipendiat*innen verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums dazu, an bis zu zwei Lesungen teilzunehmen, die das Bremer Literaturkontor organisiert und in der die prämierten Projekte Anfang 2025 dem Publikum in Bremen und eventuell darüber hinaus im Herbst 2025 in Berlin in der Bremer Landesvertretung vorgestellt werden. Darüber hinaus erklären sich die Stipendiat*innen damit einverstanden, dass ein Auszug aus ihren prämierten Texten auf der Homepage des Bremer Literaturkontors veröffentlicht wird.
Bei Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an das Bremer Literaturkontor.
Kontakt
Bremer Literaturkontor e.V.
Jens Laloire
Villa Ichon, Goetheplatz 4, 28203 Bremen Tel.: 0421 327943
E-Mail: info@literaturkontor-bremen.de www.literaturkontor-bremen.de
Eine Übersicht zu allen bisherigen Preisträger*innen des Bremer Autor*innenstipendiums sowie Textauszüge aus den ausgezeichneten Projekten der vergangenen Jahre finden Sie unter: www.literaturkontor- bremen.de/autorinnenstipendium